Eingliederungsleistung
Die Werkstätten sind Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben gemäß § 33 SGB IX und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie bieten den Beschäftigten eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt. Darüber hinaus wird es den Beschäftigten ermöglicht, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit wiederzugewinnen, zu erhalten oder weiterzuentwickeln. Der Übergang geeigneter Beschäftigter auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wird durch entsprechende Maßnahmen gefördert.
Auf der Basis eines Gesamtplanes nach § 58 SGB XII werden die Leistungen der Werkstätten einzelfall-orientiert erbracht. Die bedarfsorientierten Maßnahmen umfassen Arbeit und berufliche Bildung. Eingeschlossen sind hier die erforderliche Versorgung und Pflege im Rahmen der Eingliederungshilfe sowie die Tagesstrukturierung durch Begleitung und Assistenz. Behinderte Menschen, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt nicht erfüllen, werden in den Fördergruppen die den Werkstätten angegliedert sind betreut und gefördert. Schwerpunkt dabei ist die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung und die Förderung der Betreuten im lebenspraktischen Bereich. Die Fähigkeiten der Betreuten werden durch tagesstrukturierende und arbeitsanbahnende Maßnahmen erhalten und weiter gefördert mit dem Ziel, die Werkstattfähigkeit zu erreichen.